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(Link: https://www.eusanet.de/formulare/agb-eusanet_gmbh.pdf )

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EUSANET GmbH

Informationen über Allgemeine Vertragsbestimmungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 312c Abs. 2 Satz 1 BGB)

1. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für Mängelansprüche. Über die gesetzlichen Mängelansprüche hinaus bestehen keine besonderen Garantieansprüche gegenüber dem Unternehmer, es sei denn, entsprechende Zusagen sind ausdrücklich in der Produktbeschreibung genannt. Soweit der Unternehmer Herstellergarantien an den Kunden weitergibt, werden dadurch die gesetzlichen Mängelansprüche nicht eingeschränkt.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers lauten wie folgt:

2.1 Alle Angebote sind gewerblich. Alle angegebenen Preise sind Endkundenpreise in Euro und verstehen sich inklusive aktuell gültiger deutscher Umsatzsteuer.

2.2 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

2.3 Die Zahlungsarten, Versandarten und Lieferzeiten sind in den Angeboten angegeben.

2.4 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängelansprüche. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Erstkäufer an Dritte ist ausgeschlossen.

2.5 Sofern der Käufer Unternehmer ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand

2.6 Die im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeicherten und verarbeiteten persönlichen Kundendaten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Sie können die über sich bei uns gespeicherten Daten jederzeit per E-Mail anfragen unter: info@eusanet.de, Datenschutzbeauftragter Herr Stephan Schott.

2.7 Alle dargestellten Fremd- und eigene Logos, Bilder und Grafiken, sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf diesen Seiten dargestellten Fotos, Logos, Layouts, Texte, Berichte, Scripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von uns sind oder von uns aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden.

2.8 Widerrufsrecht: Verbrauchern steht grundsätz-lich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

2.9 Wir sind berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragsparteien zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang einer Änderungsmitteilung widerspricht. Die Änderungsmitteilung wird dem Kunden schriftlich oder per Email übersandt. Wir sind verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

2.10 Wir sind unter Beachtung der Interessen des Kunden berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme, soweit der Vertrag nicht auf ein anderes Unternehmen der Eusanet- Gruppe übergeht, das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

2.11 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden wird widersprochen.

2.12 Unsere Leistung umfasst insbesondere die Bereitstellung eines Internetanschlusses basierend auf einem zwei-Wege-Satellitenterminal mit Sende- und Empfangseinheit in Deutschland. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht dem Kunden das Netz des Uplink-Providers mit einer Mindestverfügbarkeit von 97,5 % zur Verfügung. Die Verfügbarkeit des Netzes wird jeweils aus der sich tatsächlich ergebenden Erreichbarkeit für den Vertragszeitraum bestimmt. Starker Regen oder Schnee kann die Übertragungszeiten kurzfristig reduzieren oder unterbrechen. Für etwaige hieraus entstehende Schäden ist unsere Haftung ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen vorzunehmen, um etwaige Ausfallschäden zu minimieren. Wenn die jährliche Verfügbarkeit der Leistungen von EUSANET unter 97,5 % liegt, werden die angezeigten Ausfallzeiten im "Trouble Ticket" erfasst und als Zeitgutschrift angerechnet, es sei denn der Kunde ist für diese Ausfallzeiten selbst verantwortlich (z.B. durch unsachgemäße Bedienung).

2.13 Für die Bereitstellung der für die Nutzung des Internetanschlusses notwendigen Endgeräte (z.B. internetfähiger Computer) ist der Kunde selbst verantwortlich. Er darf jedoch keine Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten benutzen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Satellitenterminals und den dahinter liegenden Systemen führen können.
Der Kunde ist berechtigt, auf eigenes Risiko die von uns installierten Geräte abzubauen und woanders zu nutzen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung des Satellitenservices nur in der Abdeckung des jeweiligen Satelliten möglich ist. Innerhalb der Grenzen Deutschlands ist die Abdeckung gewährleistet, außerhalb können unter Umständen keine Sende-/ Empfangsrechte zur Verfügung stehen und deshalb kein Betrieb möglich sein. Zu beachten ist außerdem, dass außerhalb Deutschlands die Nutzung gesetzlich verboten oder eingeschränkt sein kann. Die von uns angebotenen „Internet via Satellit“ Systeme sind ausschließlich für den stationären Gebrauch. Eine Mobile Verwendung dieser Systeme ist untersagt und auch technisch nur sehr eingeschränkt möglich. Eine Standort-Verlegung hat uns mitgeteilt zu werden und ist unter Umständen kostenpflichtig. Dies gilt nicht bei unseren NewsSpotter Systemen

2.14 Wir können den Internetzugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Satellitenbetriebes, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Systems, der Software oder gespeicherter Daten oder der Datenschutz dies erfordern.
Alle Bandbreitenangaben basieren auf maximal Angaben und sind wenn nicht ausdrücklich zugesichert nicht garantiert. Da es sich um sog. Best Effort Internetzugänge handelt und ein sog. Shared Medium ist, kann die Bandbreite auch Schwankungen unterliegen. In der Regel wird bei Privatkunden Tarifen ein Sharing von max. 1:50 angestrebt, Business-Tarife werden besser priorisiert.
Wir sind berechtigt bei Kapazitätsengpässen Bandbreitenintensive Anwendungen wie z.B. Streaming in der max. Bandbreite enzuschränken.

2.15 Sollten wir mit unseren Leistungsverpflichtungen in Verzug geraten, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhalten. Dies gilt nicht, wenn eine solche Nachfristsetzung für den Kunden nicht zumutbar ist.

2.16 Volumen für zusätzlichen Datentransfer (je nach Tarif)  werden wir im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

2.17 Wir sind frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Wir sind berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur sowie den Satellitenbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche  Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.

2.18 Von EUSANET zur Verfügung gestellte kostenlose Zusatzleistungen sind keine Vertragsbestandteile. EUSANET kann diese Leistungen nach freiem Ermessen ändern und/oder einstellen. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit dem Kunden.

2.19 Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Das Entgelt für Dienstleistungen ist abhängig von der Wahl des Tarifs, der mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Sind mit dem Kunden nutzungsunabhängige Entgelte für Dienstleistungen vereinbart, so haben wir das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Verbrauchsabhängige Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.

2.20 Wir sind berechtigt, die Entgelte maximal einmal pro Quartal zu erhöhen, die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung durch den Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gegen die Änderung haben wir den Kunden hinzuweisen. Eine Anpassung bedarf dann nicht der Zustimmung des Kunden, wenn diese aufgrund der Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer mit Wirkung zum gleichen Zeitpunkt erfolgt.

2.21 Wir werden dem Kunden die Rechnung betreffend der zu leistenden monatlichen Entgelte im Kundenbereich zum Download zur Verfügung stellen. Über die Verfügbarkeit einer neuen Rechnung informieren wir den Kunden jeweils zum Monatsersten per eMail und vor Lastschrifteinzug.  bekanntgeben, bzw. per E-Mail einen Link zu der im Konfigurationsmenü des Kunden hinterlegten Rechnung senden. Der Kunde kann die Rechnung gegen einen Aufpreis als Ausdruck per Post erhalten.

2.22 Die Zahlung der Nutzungsentgelte für Dienstleistungen kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt uns, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit uns gegenüber die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug und eine entsprechende Bankverbindung aufrecht zu erhalten. Dies gilt auch für einmalig fällige Beträge.

2.23 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnen wir für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten. Wir sind gemäß der gesetzlichen Vorgaben zur Sperrung berechtigt, sofern der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug gerät. Bereits am 6. Tage nach Verfügbarkeit der Rechnung im Kundenbereich befindet sich der Kunde in Verzug. Es erfolgt sodann eine Mahnung mit einer 14-tägigen Zahlungsfrist. Sollte der Kunde binnen der gesetzten Frist nicht zahlen, wird der Anschluss bis zum Ende des Monats stillgelegt. Hierfür entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von 40,00 Euro. Bei Ausbleibender Zahlung bis zum Monatsende (Eingang bei uns) wird der Vertrag des Kunden außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund (Zahlungsverzug) gekündigt.

2.24 Gegen unsere mit einer Rechnung geltend gemachten Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

2.25 Der Kunde ist verpflichtet, als Sicherheit einen Betrag in Höhe eines monatlichen Grundentgeltes zu entrichten. Nach Vertragsbeendigung wird die Sicherheitsleistung dem Kunden gutgeschrieben und auf dessen Konto zurücküberwiesen.

2.26 Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme, Text-, Bild- und Tonmaterialien (Lizenz), die zur Nutzung der durch uns angebotenen und erbrachten Leistungen notwendig sind. Der Begriff „Programm“ meint dabei das Programm an sich, wie auch alle einzelnen Bestandteile des Originalprogramms und deren Kopien. Programme, Text- Bild- und Tonmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung - auch die auszugsweise Verwendung - bedarf, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, unserer ausdrücklichen Genehmigung.

2.27 Der Kunde verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, sicherzustellen, dass jeder, der das Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält, gleich, ob der Kunde die Nutzung ausdrücklich genehmigt hat, geduldet oder sonst ermöglicht hat.
Eine Mehrfachnutzung des Programmes/ Internetzuganges ist nur dann gestattet, wenn die Nutzer in häuslicher Gemeinschaft leben (Privatkunden), oder, bei gewerblicher Nutzung, demselben Betrieb wie der Kunde zuzurechnen sind. Eine Nutzung durch sonstige Dritte, insbesondere die Weitervermarktung oder auch der kostenlosen Bereitstellungen (z.B WLAN Hotspots) unserer Leistungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

2.28 Der Kunde darf Sicherungskopien erstellen, den Urhebervermerk jedoch nicht entfernen.

2.29 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes des Kunden durch uns zustande. Die Laufzeit ergibt sich aus den Bedingungen der jeweiligen Produktbeschreibung. Die Kündigung des Vertrages durch uns ist möglich, wenn der Kunde gegen die in Ziffer 2.27 dieser AGB geregelten Nutzungsrechte verstößt.

2.30 Die Laufzeit ergibt sich aus den Sonderbedingungen des jeweils gewählten Tarifs. Ist mit dem Kunden ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens jedoch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Das Versanddatum der Anlage stellt zugleich den Vertragsbeginn dar, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.31 Erfolgt eine außerordentliche Kündigung durch uns aufgrund eines Verschuldens des Kunden, so sind wir berechtigt, 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte zu verlangen, die bei ordentlicher Vertragsbeendigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt noch angefallen wären, es sei denn, der Kunde weist das Entstehen eines geringeren Schadens nach.

2.32 Eine Kündigung kann nur schriftlich per Briefpost erfolgen. Die Kündigung des Kunden ist zu richten an:

EUSANET GmbH,
- Vertragsabteilung -, Industriestr. 12, 96120 Bischberg

2.33 Verstößt der Kunde gegen Pflichten aus diesem Vertrag, so sind wir im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berechtigt, den Zugang zu unseren Leistungen zu sperren. Weitere sich für uns aus der Pflichtverletzung des Kunden ergebende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Die VoIP Flatrate kann bei übermäßiger Nutzung (3 Monate mit 100% über dem Durchschnitt aller VoIP Flatrate Nutzern) von der EUSANET gekündigt werden kann. Die Internet Flatrate kann bei über übermäßiger Nutzung (nach vorher erfolgter Abmahnung durch die EUSANET) von der EUSANET gekündigt werden.

2.34 Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung unserer Leistungen nur unter Einhaltung der Gesetze zu nutzen. Hierzu zählen insbesondere, ausdrücklich nicht abschließend, markenrechtliche und urheberrechtliche gesetzliche Regelungen, wie auch das Datenschutzrecht. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde dazu, keine pornografischen Inhalte und keine Leistungen anzubieten oder anbieten Wir sind berechtigt, derartige Inhalte zu sperren und/ oder zu löschen, wobei der Löschung eine diesbezügliche Ankündigung 24 Stunden zuvor vorauszugehen hat. Der Kunde sichert zu, dass die an uns mitgeteilten Daten richtig sind. Dies betrifft insbesondere die folgenden Daten:

Name, postalische Anschrift, Email- Adresse, Telefonnummer, ggf. Rechtsform (bei juristischen Personen), Bankverbindung, Nutzungsabsicht (privat oder gewerblich).

2.35 Verbot von Spamming

Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine Emails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt  insbesondere dann, wenn die betreffenden Email mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „spamming“).

Verletzt der Kunde diese Pflicht, so sind wir – unter Beachtung auch der Interessen des Kunden – berechtigt, unsere Leistungen für den Kunden unverzüglich einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Weitere Rechte bleiben in einem solchen Fall der schuldhaften Pflichtverletzung vorbehalten.

2.36 Sorgfaltspflicht bzgl. Zugangsdaten

Der Kunde verpflichtet sich, von und zum Zweck des Zugangs zu den Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und uns unverzüglich zu informieren, sobald der Kunde davon Kenntnis hat, dass unbefugten Dritten ein entsprechendes Passwort bekannt ist.

Sollten infolge des Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter unsere Leistungen unbefugt nutzen, haftet der Kunde uns gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

2.37 Verantwortlichkeit für Inhalte

Der Kunde ist für alle von ihm über seine Zugangskennung produzierten Inhalte selbst verantwortlich. Er kann die nachträgliche Löschung nicht von uns verlangen.

2.38. Installationsmaßnahmen

Es obliegt dem Kunden, die Installation der notwendigen technischen Einrichtungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Wir werden dem Kunden eine Empfehlung für einen Installationsbetrieb aussprechen, der jedoch ausdrücklich nicht von uns beauftragt wird oder gar Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe von uns ist. Vertragliche Beziehungen würden insoweit nur bei Beauftragung durch den Kunden selbst zwischen diesem und dem Installationsunternehmen bestehen.

Es obliegt dem Kunden außerdem, regelmäßig die Mitteilungsseiten in dem Internetangebot von EUSANET auf wichtige Mitteilungen hin durchzusehen sowie die von ihm EUSANET gegenüber benannte Emailadresse bzw. Mailbox regelmäßig auf den Eingang von Mitteilungen hin zu überprüfen.

2.39 Haftung

Für Personenschäden haften wir uneingeschränkt. Für sonstige Schäden haften wir nur dann, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalpflicht) verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns oder eines unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

Erfolgt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, so ist unsere Haftung auf solche typischen Schäden begrenzt, die für uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

Im Übrigen haften wir nach der gesetzlichen Regelung des § 44 a TKG.

2.40 Haftung für schadhafte Daten Dritter

Wir haften nicht für Funktionalität, Kompatibilität und Virenfreiheit von Daten und Software Dritter, die sich über den zur Verfügung gestellten Internetzugang laden lassen, soweit diese nicht direkt und ausdrücklich von uns zur Verfügung gestellt sind.

2.41 Leistungsunterbrechungen oder - verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die uns unsere Leistung zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, haben wir nicht zu vertreten, es sei denn, es trifft uns ein Verschulden. Ereignisse in dem vorbezeichneten Sinn sind etwa Streik und Aussperrung, technische Ausfälle bei anderen Betreibern von Telekommunikationsanlagen,- Übertragungswegen oder - netzen, Ausfälle bei Naturkatastrophen, Gewaltakte Dritter, die missbräuchliche, insbesondere übermäßige Inanspruchnahme unserer Dienste, das Auftreten von Computerviren sowie behördliche Eingriffe. Soweit wir uns zur Erbringung eigener Leistungen Dritter bedienen, steht unsere Leistungspflicht unter dem Vorbehalt, dass der vertraglich verpflichtete Dritte richtig und rechtzeitig leistet; ist dies nicht der Fall, werden wir den Kunden unverzüglich informieren sowie etwaige für die (endgültig) ausbleibende Leistung bereits geleistete Zahlungen gutschreiben.

2.42 Dauerhafte Leistungsbeeinträchtigung
Führen Ereignisse im Sinne der Ziffer 2.41 zur dauernden Unmöglichkeit oder zu einer dauerhaften erheblichen Beeinträchtigung der Leistung, so werden beide Parteien seit dem Eintritt des Ereignisses von der Verpflichtung zur weiteren Vertragserfüllung frei. In diesem Fall wird die von den befreienden Umständen Kenntnis erlangende Partei die andere Vertragspartei unverzüglich informieren.

Wird die Leistung nur zeitweise unmöglich, so ist der Kunde berechtigt, die vertraglichen Entgelte entsprechend der Dauer der Unterbrechung und der Schwere der Beeinträchtigung angemessen zu mindern. Weitere gesetzliche Ansprüche des Kunden werden dadurch nicht berührt.

2.43 Gewährleistung für die Hardware

Die Gewährleistungsfrist für die von uns zur Verfügung gestellte Satellitenhardware beträgt zwei Jahre, wenn der Kunde Verbraucher ist, ansonsten ein Jahr.

2.44 Dem Kunden ist bekannt, dass ihm eine IP- Adresse zugeordnet werden kann, die geographisch einem anderen Ort auf der Welt zugeordnet ist, wo sich das derzeit genutzte Uplink- Center befindet.

2.45 Die Leistungsbeschreibung der einzelnen Produkte finden Sie auf den entsprechenden Websites sowie auf Anfrage unter sales@eusanet.de  

 (Stand 02.04.2015)